Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Auftraggeber erreicht werden. Der „Fotograf“ ist gleichbedeutend mit Simone Weber, Fotografin, Hauptstraße 34, 74196 Neuenstadt.


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische
Stehbilder in digitaler Form, usw.).

 

II. Urheber- und Nutzungsrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen,bleibt unberührt.
6. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
7. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Original-Bilddaten und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

 

III. Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Privatkunden inklusive Mehrwertsteuer) berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Bilddaten Eigentum des Fotografen.

 

IV. Haftung
1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für
entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, Bilddaten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Bilddaten nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Bilddaten haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder und Datenträger nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials und Speichermediums. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder und Datenträger entstehen.
5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7. Die Versendung von Lichtbildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder/Bilddaten als mangelfrei angenommen.
9. Der Fotograf übernimmt keinerlei Haftung an Sach- oder Personenschäden während der Ausführung eines Auftrages.

Bei einem Fotoshooting nehmen die zu fotografierenden Personen verschiedene Positionen ein. Die von mir vorgeschlagenen Szenen und Kompositionen sind Ideen, die gemeinsam mit euch besprochen werden.

Die Entscheidung und Verantwortung über die Durchführung, insbesondere bei Kindern, liegt bei den Eltern bzw. den fotografierten Personen.

 

V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und der digitalen Ausarbeitung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Die Rückgabe von bereits gelieferten Lichtbildern und Bilddaten ist ausgeschlossen.
3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, insbesondere nicht rechtzeitig vom Auftraggeber storniert, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars bzw. 100% der Anzahlung zu.
4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand 25.8.2014